Individuelle Fragen klären wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Rufnummer 0800 000 20 98 oder schreiben Sie uns eine Mail.
Willkommen
beim
Betreuungsverein
Friedberg e. V.
Sie finden uns in der Friedberger Altstadt, Kleine
Klostergasse 16, parallel zur Alten Bahnhofstraße.
Parkmöglichkeiten sind im City-Parkhaus in der
Alten Bahnhofstraße und rund um die Stadtkirche.
Wir sind eine offene Beratungsstelle
zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorge
im Auftrag des Landes Hessen
Betreuungsverein
Friedberg e.V.
Möglichkeiten der privaten Vorsorg
Wenn Sie Menschen in Ihrem Umfeld haben denen Sie bedingungslos vertrauen,
können Sie private Vollmachten ausstellen. Dadurch verhindern Sie,
dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird.
Handeln Sie rechtzeitig, bevor der Notfall eintritt.
Dies ist möglich durch die
rechtlichen Instrumente der
•
Vorsorgevollmacht.
•
Patientenverfügung.
Sie sollten sich einmal gedanklich
mit folgenden Fragen befassen:
•
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer
angewiesen bin?
•
Wer handelt und entscheidet für mich?
•
Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
Mit einer Vorsorgevollmacht
ermächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, Sie
in allen Lebensbereichen zu vertreten, sofern Sie
dies ausdrücklich erlaubt haben.Ihr Bevollmächtigter
darf sofort für Sie handeln.
Zum Beispiel:
•
Er oder sie kann über Ihr Geld verfügen.
•
Entscheidungen zu Ihrer medizinischen
Behandlung treffen.
•
Einen Umzug in ein Pflegeheim organisieren
Mit einer Patientenverfügung
legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen
Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie
selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Sie bestimmen damit, wie Ärzte und Pflegekräfte an
Ihrem Lebensende handeln sollen.
Betreuungsverfügung
Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht ausstellen können, gibt es eine Alternative:
Die Betreuungsverfügung. Hier legen Sie fest, wen das zuständige Gericht im Notfall als Betreuer
einsetzen soll. Sie können auch aufschreiben, was Ihr Betreuer beachten soll.
Vollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Moment der
Unterschrift gültig.
Ihr Bevollmächtigter kann sofort für Sie handeln.
Keine Kontrolle durch das Gericht:
Der Bevollmächtigte kann frei handeln –
selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden
Gesetze.
Umfang der Vollmacht:
Ein Bevollmächtigter ist in allen Lebensbereichen
berechtigt, für Sie zu handeln.
Wichtiger Hinweis:
Eine Vollmacht kann auch missbraucht werden!
Haftung der Bevollmächtigten:
Bevollmächtigte haften mit ihrem eigenen Vermögen für
Fehler und Versäumnisse. Sie müssen sich privat
dagegen absichern.
Betreuungsverfügung
Ihre Vertrauensperson wird erst dann eingesetzt,
wenn der Ernstfall eintritt.
Das zuständige Gericht prüft, ob dies wirklich notwendig
ist.
Kontrolle durch das Betreuungsgericht:
Ihre Vertrauensperson wird vom Gericht ernannt und
muss diesem gegenüber Rechenschaft ablegen.
Eingeschränkte Befugnisse:
Ihre Vertrauensperson darf nur in den Bereichen handeln,
die das Gericht als notwendig anerkennt.
Missbrauch ist schwer möglich:
Durch die gerichtlichen Kontrollen wird ein Missbrauch der
rechtlichen Betreuung weitgehend verhindert.
Haftung ehrenamtlicher Betreuer:
Ehrenamtliche Betreuer haften ebenfalls, sind jedoch über
das Land Hessen haftpflichtversichert.
Was ist, wenn Sie niemanden haben, den Sie einsetzen können?
Der Betreuungsverein Friedberg bietet für seine Vereinsmitglieder eine eigene Betreuungsverfügung an:
Wir legen vorab für Sie eine Akte an mit Ihren Wünschen und Vorstellungen und Ihrer Patientenverfügung.
Sie lernen uns kennen, und wir bleiben im Kontakt. Wenn der Ernstfall eintritt, übernimmt der
Betreuungsverein Friedberg e.V. Ihre rechtliche Betreuung.
Sprechen Sie uns an!