Individuelle Fragen klären wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Rufnummer 0800 000 20 98 oder schreiben Sie uns eine Mail.

 

 

Willkommen beim Betreuungsverein Friedberg e. V.

INFORMATION

Sie finden uns in der Friedberger Altstadt, Kleine Klostergasse 16, parallel zur Alten Bahnhofstraße. Parkmöglichkeiten sind im City-Parkhaus in der Alten Bahnhofstraße und rund um die Stadtkirche.

KONTAKT

Hotline: 0800 000 20 98 Telefon: 06031 18633 Telefax: 06031 18635 E-Mail: info@betreuungsverein-friedberg.de https://www.betreuungsverein-friedberg.de
Betreuungsverein  Friedberg e. V.
HESSEN
Wir sind eine offene Beratungsstelle zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorge im Auftrag des Landes Hessen
Betreuungsverein Friedberg e.V.
Möglichkeiten der privaten Vorsorg Wenn Sie Menschen in Ihrem Umfeld haben denen Sie bedingungslos vertrauen, können Sie private Vollmachten ausstellen. Dadurch verhindern Sie, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Handeln Sie rechtzeitig, bevor der Notfall eintritt.
Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der Vorsorgevollmacht. Patientenverfügung. Sie sollten sich einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet für mich? Wird dann mein Wille auch beachtet werden? Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, Sie in allen Lebensbereichen zu vertreten, sofern Sie dies ausdrücklich erlaubt haben.Ihr Bevollmächtigter darf sofort für Sie handeln. Zum Beispiel: Er oder sie kann über Ihr Geld verfügen. Entscheidungen zu Ihrer medizinischen Behandlung treffen. Einen Umzug in ein Pflegeheim organisieren Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie bestimmen damit, wie Ärzte und Pflegekräfte an Ihrem Lebensende handeln sollen.
Wir helfen auch dann, wenn keiner  eine Entscheidung  treffen kann  ! Ihr Betreuungsverein Friedberg e.V.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht ausstellen können, gibt es eine Alternative:

Die Betreuungsverfügung. Hier legen Sie fest, wen das zuständige Gericht im Notfall als Betreuer

einsetzen soll. Sie können auch aufschreiben, was Ihr Betreuer beachten soll.

Vollmacht Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Moment der Unterschrift gültig. Ihr Bevollmächtigter kann sofort für Sie handeln. Keine Kontrolle durch das Gericht: Der Bevollmächtigte kann frei handeln – selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Umfang der Vollmacht: Ein Bevollmächtigter ist in allen Lebensbereichen berechtigt, für Sie zu handeln. Wichtiger Hinweis: Eine Vollmacht kann auch missbraucht werden! Haftung der Bevollmächtigten: Bevollmächtigte haften mit ihrem eigenen Vermögen für Fehler und Versäumnisse. Sie müssen sich privat dagegen absichern.
Betreuungsverfügung Ihre Vertrauensperson wird erst dann eingesetzt, wenn der Ernstfall eintritt. Das zuständige Gericht prüft, ob dies wirklich notwendig ist. Kontrolle durch das Betreuungsgericht: Ihre Vertrauensperson wird vom Gericht ernannt und muss diesem gegenüber Rechenschaft ablegen. Eingeschränkte Befugnisse: Ihre Vertrauensperson darf nur in den Bereichen handeln, die das Gericht als notwendig anerkennt. Missbrauch ist schwer möglich: Durch die gerichtlichen Kontrollen wird ein Missbrauch der rechtlichen Betreuung weitgehend verhindert. Haftung ehrenamtlicher Betreuer: Ehrenamtliche Betreuer haften ebenfalls, sind jedoch über das Land Hessen haftpflichtversichert.
Was ist, wenn Sie niemanden haben, den Sie einsetzen können? Der Betreuungsverein Friedberg bietet für seine Vereinsmitglieder eine eigene Betreuungsverfügung an: Wir legen vorab für Sie eine Akte an mit Ihren Wünschen und Vorstellungen und Ihrer Patientenverfügung. Sie lernen uns kennen, und wir bleiben im Kontakt. Wenn der Ernstfall eintritt, übernimmt der Betreuungsverein Friedberg e.V. Ihre rechtliche Betreuung. Sprechen Sie uns an!
Wir sind eine offene Beratungsstelle zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorge im Auftrag des Landes Hessen

Betreuungsverfügung

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht ausstellen können, gibt es eine Alternative:

Die Betreuungsverfügung. Hier legen Sie fest, wen das zuständige Gericht im Notfall als Betreuer

einsetzen soll. Sie können auch aufschreiben, was Ihr Betreuer beachten soll.

Individuelle Fragen klären wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Rufnummer 0800 000 20 98 oder schreiben Sie uns eine Mail.

 

 

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Sie finden uns in der Friedberger Altstadt, Kleine Klostergasse 16, parallel zur Alten Bahnhofstraße. Parkmöglichkeiten sind im City- Parkhaus in der Alten Bahnhofstraße, rund um die Stadtkirche.

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Hotline: 0800 000 20 98 Telefon: 06031 18633 Telefax: 06031 18635 E-Mail: info@betreuungsverein-friedberg.de https://www.betreuungsverein-friedberg.de
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Hessen
Möglichkeiten der privaten Vorsorg Wenn Sie Menschen in Ihrem Umfeld haben denen Sie bedingungslos vertrauen, können Sie Private Vollmachten ausstellen. Dadurch verhindern Sie, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Handeln Sie Rechtzeitig, befor der Notfall einritt.
Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der Vorsorgevollmacht. Patientenverfügung. Sie sollten sich einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet für mich? Wird dann mein Wille auch beachtet werden? Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, Sie in allen Lebensbereichen zu vertreten, sofern Sie dies ausdrücklich erlaubt haben.Ihr Bevollmächtigter darf sofort für Sie handeln. Zum Beispiel: Er oder sie kann über Ihr Geld verfügen. Entscheidungen zu Ihrer medizinischen Behandlung treffen. Einen Umzug in ein Pflegeheim organisieren Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie bestimmen damit, wie Ärzte und Pflegekräfte an Ihrem Lebensende handeln sollen.
Vollmacht Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Moment der Unterschrift gültig. Ihr Bevollmächtigter kann sofort für Sie handeln. Keine Kontrolle durch das Gericht: Der Bevollmächtigte kann frei handeln – selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Umfang der Vollmacht: Ein Bevollmächtigter ist in allen Lebensbereichen berechtigt, für Sie zu handeln. Wichtiger Hinweis: Eine Vollmacht kann auch missbraucht werden! Haftung der Bevollmächtigten: Bevollmächtigte haften mit ihrem eigenen Vermögen für Fehler und Versäumnisse. Sie müssen sich privat dagegen absichern.
Betreuungsverfügung hre Vertrauensperson wird erst dann eingesetzt, wenn der Ernstfall eintritt. Das zuständige Gericht prüft, ob dies wirklich notwendig ist. Kontrolle durch das Betreuungsgericht: Ihre Vertrauensperson wird vom Gericht ernannt und muss diesem gegenüber Rechenschaft ablegen. Eingeschränkte Befugnisse: Ihre Vertrauensperson darf nur in den Bereichen handeln, die das Gericht als notwendig anerkennt. Missbrauch ist schwer möglich: Durch die gerichtlichen Kontrollen wird ein Missbrauch der rechtlichen Betreuung weitgehend verhindert. Haftung ehrenamtlicher Betreuer: Ehrenamtliche Betreuer haften ebenfalls, sind jedoch über das Land Hessen haftpflichtversichert.
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